Förderberatung –
Zuschüsse für Heizung & Wärmepumpe
LEGER unterstützt Sie bei der Heizungsförderung – mit geeigneter Geräteauswahl, technischen Unterlagen und der Vorbereitung der Antragsschritte. Förderfähigkeit, Kosten und persönliche Voraussetzungen werden für Ihr Vorhaben geprüft. Für Nürnberg, Fürth, Erlangen und Mittelfranken.
Ihre Vorteile
Förderprogramme ändern sich und hängen vom konkreten Projekt ab. Wir prüfen BEG/KfW-Voraussetzungen, förderfähige Kosten und die notwendigen Antragsschritte vor der Umsetzung.

KfW-Heizungsförderung 458
KfW 458 fördert geeignete Heizungen in bestehenden Wohngebäuden privater Eigentümer und WEG. Seit 21.07.2026 gelten 30 % Grundförderung, mögliche Boni und eine Kostenobergrenze von 28.000 € für die erste Wohneinheit. Die individuelle Förderhöhe wird vor der Umsetzung geprüft.
Geprüft am 13.09.2026 · Bedingungen seit 21.07.2026
30 %
Bei erfüllten Fördervoraussetzungen für private Eigentümer und WEG. Bauantrag oder Bauanzeige müssen mindestens fünf Jahre zurückliegen.
+ 16 %
Für Selbstnutzer beim Austausch bestimmter funktionstüchtiger Altanlagen; Heizungsart und Alter sind entscheidend.
+ 10–40 %
Für Selbstnutzer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € oder 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren in der selbstgenutzten Hauptwohnung steigen die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €. Maßgeblich ist für Anträge 2026 der Einkommensdurchschnitt aus 2023 und 2024.
Der Gesamtzuschuss ist grundsätzlich auf 70 % begrenzt. Für Selbstnutzer bis 30.000 € Haushaltseinkommen, mit Familienzuschlag bis 40.000 €, liegt die Obergrenze bei 80 %. Erfüllte Bonusbedingungen bestimmen den tatsächlichen Satz.
Anrechenbar sind höchstens 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € für weitere Wohneinheiten. Im Mehrfamilienhaus wird der Gebäudehöchstbetrag gleichmäßig auf die Wohneinheiten verteilt.
Beispiel Einfamilienhaus: 28.000 € anrechenbare Kosten × 46 % (30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus) = 12.880 € Zuschuss, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind.
Der frühere Effizienzbonus von 5 % ist entfallen. Ab 01.02.2027 sinken Klimabonus und Kostenobergrenze der ersten Wohneinheit erstmals; maßgeblich sind die Bedingungen zum Antragszeitpunkt. Frühere Zusagen behalten ihre Bedingungen.
Die Förderbedingung muss von Anfang an im Vertrag stehen. Die KfW entscheidet über Zusage und Auszahlung.
Technische Werte mehrerer Hersteller nebeneinander, mit Quelle und Stand, oder die Geräte maßstäblich in 3D.
Förderprogramme
BEG-Zuschuss für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden, abhängig von Projekt und Voraussetzungen
Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus; Förderfähigkeit und Kreditbetrag richten sich nach dem Vorhaben
Zusätzliche Förderprogramme von Ländern und Kommunen
Wärmepumpen sind in vielen Fällen über die BEG förderfähig – für Wohngebäude je Wohneinheit, für Nichtwohngebäude über die entsprechenden BEG-Bausteine. Wir prüfen das individuell.
Büro-, Gewerbe- und Betriebsgebäude – Förderberatung über die BEG.
Mehrfamilienhäuser, WEG und Hausverwaltungen – BEG-Förderung je Wohneinheit.
Investitionsteil nach Förderung planbar machen? Zahlen Sie ihn in monatlichen Raten – mit unserer Finanzierung über bees & bears. Konditionen und Kombinierbarkeit werden für Ihr Vorhaben geprüft.

Ihr Ansprechpartner
Geschäftsführer · LEGER GmbH Anlagentechnik
Stein bei Nürnberg · Raum Nürnberg & Mittelfranken
Anlagentechnik mit Verantwortung – persönlich geführt. Ihr direkter Ansprechpartner für Wärmepumpe, Photovoltaik & Energiesystem.